Viele Wege der Unterstützung und Hilfe

Wenn Sie die Aufgaben und Ziele der Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung unterstützen möchten, haben Sie viele Möglichkeiten.

Eine Möglichkeit ist die Förderung der Stiftung. Ihr Vermögen bleibt, z.B. bei einer Zustiftung, dauerhaft erhalten und trotzdem helfen Sie Jahr für Jahr bedürftigen Menschen.


Sie können die Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung auf verschiedene Weisen unterstützen:
  1. Durch eine Spende:
    Ihre Spende kommt unmittelbar und in vollem Umfang den gemeinnützigen Aufgaben zu, die die Stiftung fördert. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, den Zweck der Spende zu bestimmen.
    
  2. Durch eine Schenkung:
    Durch einen Schenkungsvertrag übertragen Sie Geld oder andere Vermögensgegenstände auf die Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung. Wenn Sie möchten, legen Sie fest, welchem Zweck der Ertrag Ihrer Schenkung dienen wird.
    
  3. Durch eine Zustiftung:
    Die Mittel, die Sie stiften, fließen in voller Höhe in das Stiftungskapital. Dort bleiben Sie dauerhaft erhalten. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden Jahr für Jahr gemeinnützige Projekte, vorrangig in der Region Osnabrück gefördert. Über den konkreten Einsatz der Gelder entscheidet der Vorstand der Stiftung.
    Sie können Ihre Zustiftung jedoch auch selber an einen bestimmten Zweck binden und damit ein Anliegen fördern, das Ihnen besonders am Herzen liegt.
    
  4. Durch eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung:
    Eine „unselbstständige Stiftung" verbindet die Vorteile einer eigenen Stiftung und einer Zustiftung: Ihr Vermögen wird langfristig erhalten; Jahr für Jahr kommen die Erträge einem gemeinnützigen Zweck, den Sie bestimmen, zugute; die Verwaltung der Stiftung wird durch die Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung übernommen. Eine unselbstständige Stiftung kann ihren Namen tragen; Sie können damit auch einem lieben Menschen über den Tod hinaus eine ehrende Erinnerung schenken, die mit einem bestimmten Förderzweck verbunden ist.
    
  5. Durch eine Verfügung von Todes wegen:
    Durch Testament oder Erbvertrag können Sie die Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung als Vermächtnisnehmerin oder Erbin einsetzen und ihr bestimmte Vermögenswerte zuwenden. Bei einer Verfügung von Todes wegen stehen Ihnen alle Zuwendungsmöglichkeiten offen, die wir bisher genannt haben.
    
  6. Durch sonstige Zuwendungen:
    Sie können natürlich auch Gutes tun, wenn Sie geerbt haben oder eine Schenkung erhalten haben. Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erb- oder Schenkungsfall einen Teil davon der Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung übertragen, erfolgt eine rückwirkende Befreiung von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
    
Auf diesen Seiten können wir nur knapp die vielfältigen Wege und Möglichkeiten skizzieren, auf denen Sie uns helfen können, Hilfe zu leisten. Wir informieren und beraten Sie selbstverständlich gerne ausführlich und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Gesundheitszentrum Bad Laer Stiftung
Grüner Weg 1
49196 Bad Laer
Telefon: 05424-396743 05424-396743
Fax: 05424-396755
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